
Mein Angebot reicht von der frühzeitigen Beratung zum Planungsumfang bis hin zur Ausarbeitung der Beschlussvorlagen für die kommunalen Gremien.
Die Unterstützung der Gemeinde bei der Ausübung ihrer Planungshoheit erfordert neben fachlicher Kompetenz und sorgfältiger Arbeitsweise stets auch ein Verständnis für die grundsätzliche Orientierung am Gemeinwohl.
Ein offener und vorbehaltloser Umgang mit allen Belangen sowie ein enger Kontakt zu allen an der Planung Beteiligten sind dabei wesentliche Voraussetzungen für den Planungserfolg.
Mein Tätigkeitsfeld umfasst die Neuaufstellung von
- Bebauungsplänen
- städtebaulichen Satzungen
sowie alle Änderungen von
- Bebauungsplänen
- städtebaulichen Satzungen
- Flächennutzungsplänen
Zu meinem Leistungsumfang gehören neben der Ausarbeitung der für das jeweilige Verfahren notwendigen Unterlagen auf Grundlage mit der Gemeinde abgestimmter städtebaulicher Entwürfe oder Konzepte
insbesondere und je nach Bedarf
- die Koordination aller weiteren an der Planung beteiligten Fachplaner und Gutachter,
- die Abstimmungen mit Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
- die Begleitung und Betreuung des Verfahrens nach den rechtlichen Vorgaben
- die Mitwirkung bei der Erstellung der Sitzungsvorlagen
Mein Ziel ist dabei stets, zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrensablaus, der Verwaltung die größtmögliche Unterstützung zu bieten.

Auf dem aktuellen Stand der einschlägigen Rechtsgrundlagen aufbauende, mit den berührten Fachgebieten abgestimmte und mit Sorgfalt sachgerecht ausgearbeitete Unterlagen ermöglichen der Gemeinde eine zügige und fehlerfreie Durchführung des Aufstellungsverfahrens und damit die Schaffung rechtlicher Planungssicherheit für die Gemeinde, ihre Bürger und für Investoren.